Aktuelles zum Thema Grundsteuerreform

Wichtige Information über die Grundsteuerreform

Wie Sie vielleicht bereits durch ein Informationsschreiben Ihrer Kommune erfahren haben, wird es dieses Jahr notwendig, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.

Dies wird erforderlich, da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr.

Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die dieses Jahr einer eigenen Steuererklärung bedürfen.

Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln! Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen, daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Information sinnvoll.

Wir als Kanzlei stehen Ihnen selbstverständlich in dieser Sache zur Seite und könnten die entsprechende Steuererklärung für Sie erstellen. Wenn Sie es wünschen, helfen wir Ihnen gerne.

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