GEMEINNÜTZIG
ABER NICHT STEUERFREI
Viele Vereine leben für den guten Zweck und geraten dabei schnell ins Visier des Steuerrechts.
Denn auch wer sich ehrenamtlich engagiert, muss steuerlich einiges beachten: von der korrekten Gemeinnützigkeit über die ordnungsgemäße Mittelverwendung bis hin zur Abgrenzung von steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten, rechtssicher zu handeln und das Finanzamt zufrieden zu stellen – damit Sie sich ganz auf Ihre Vereinsarbeit konzentrieren können.
Ist Ihre Satzung finanzamtskonform? Stimmen die tatsächlichen Abläufe mit dem überein, was „gemeinnützig“ bedeutet? Wir prüfen und beraten – damit die Anerkennung bleibt.
Ideeller Bereich, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Vermögensverwaltung: Wir helfen bei der sauberen Trennung – und erklären, was wie zu behandeln ist.
Von der Körperschaftsteuer über die Umsatzsteuer bis zur Einnahmenüberschussrechnung – wir übernehmen die Erstellung und behalten Fristen im Blick.
Ob Sommerfest, Konzert oder Benefizlauf: Wir beraten zu steuerlichen Fallstricken bei Eintrittsgeldern, Sponsorenverträgen und Spendenquittungen.
Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen, vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt und sorgen für einen kühlen Kopf, wenn es darauf ankommt.

UNSERE STÄRKEN
Was wir für Ihren Verein tun:
Unser Herz schlägt auch fürs Ehrenamt
Vereine sind anders – wir wissen das. Deshalb sprechen wir Ihre Sprache, nicht nur die des Steuerrechts. Und helfen pragmatisch, zuverlässig und verständlich.
ERSTGESPRÄCH
ÜBER IHREN VEREIN
Sie kümmern sich um die Gemeinschaft.
Wir kümmern uns um die Steuern.
Lassen Sie uns über Ihren Verein sprechen –
in einem unverbindlichen Erstgespräch.











