WERTE BEWAHREN

NICHT VERSCHENKEN

Wenn Vermögen den Besitzer wechselt, wird das Finanzamt mitreden.

Ob Erbschaft oder Schenkung: Ohne steuerliche Beratung kann eine gut gemeinte Übergabe schnell zur teuren Überraschung werden.
Wir helfen Ihnen, steuerliche Risiken zu vermeiden, Freibeträge optimal zu nutzen und Ihre persönliche Lebenssituation rechtlich und steuerlich richtig zu gestalten.

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FRAGESTELLUNGEN

BEI DENEN WIR UNTERSTÜTZEN

Wer Vermögen übertragen oder erben möchte, steht oft vor komplexen steuerlichen Fragen. Wir beraten Sie vorausschauend – zum richtigen Zeitpunkt, mit Blick auf Freibeträge und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. So vermeiden Sie unnötige Steuerlasten und schaffen Klarheit im Umgang mit dem Finanzamt.

  • Wie viel darf ich steuerfrei schenken oder erben?
  • Lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten – und wenn ja, wann?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Immobilien oder Betriebsvermögen?
  • Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt?
  • Wie vermeide ich unnötige Steuerlasten oder Doppelbesteuerung?

Wann sollte man handeln?

Spätestens beim Erbfall – besser aber vorher. Wer zu Lebzeiten plant, hat mehr Spielraum für eine faire und steuerlich kluge Lösung. Und kann seine Liebsten vor unnötigen Belastungen schützen.

UNSERE LEISTUNGEN

IM BEREICH ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSSTEUER

Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Wir kümmern uns um alle steuerlichen Formalitäten – von der korrekten Bewertung bis zur fristgerechten Abgabe gegenüber dem Finanzamt.

Nutzung von Freibeträgen und Steuerbefreiungen
Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen, wie Sie gesetzliche Freibeträge und steuerliche Begünstigungen gezielt einsetzen können – z. B. für das Familienheim oder Unternehmensanteile.

Bewertung von Immobilien und sonstigem Vermögen
Ob Einfamilienhaus oder Aktiendepot: Wir unterstützen bei der Bewertung und prüfen, ob der vom Finanzamt angesetzte Wert korrekt ist – und wie Sie ggf. Einspruch einlegen können.

Gestaltung von Schenkungen zu Lebzeiten
Mit kluger Planung lassen sich Schenkungen steuerlich optimieren. Wir beraten zu Nießbrauchsregelungen, Wiederveräußerungsklauseln oder Rückforderungsrechten.

Internationale Erbschaften und Schenkungen
Grenzüberschreitender Vermögensübergang? Wir behalten für Sie den Überblick über deutsche und ausländische Steuerpflichten und vermeiden Doppelbesteuerung.

GUT BERATEN

BEVOR DER BESCHEID KOMMT

Erbschaften und Schenkungen sind kein Selbstläufer – erst recht nicht steuerlich. Wer nicht rechtzeitig plant, zahlt oft drauf. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vermögen da ankommt, wo es hinsoll – und nicht unnötig beim Fiskus landet.

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