Informationen für Januar 2026

1. Geschenkt: Einlage des Familienheims in eine GbR

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte darüber zu entscheiden, ob die Einbringung eines Familienheims durch einen Alleineigentümer-Ehegatten in eine GbR, an der beide Ehegatten je zur Hälfte beteiligt sind, zur Festsetzung von Schenkungsteuer gegenüber dem anderen, beschenkten Ehegatten führt. Im notariellen Vertrag wurde die Einbringung als unentgeltliche, ehebedingte Zuwendung der Ehefrau an den Ehemann, den Kläger, bezeichnet. Beide Eheleute wurden als Gesellschafter und Eigentümer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen.

Das Finanzamt (FA) hatte, obwohl unstreitig war, dass es sich um ein Familienheim handelte, Schenkungsteuer gegen den Kläger als Begünstigten festgesetzt. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Familienheims sind u. a., dass die Wohnung den Lebensmittelpunkt darstellen muss, Nutzung durch den Schenker bis zur Schenkung und anschließende Nutzung durch den Beschenkten. Zur Begründung führte das FA an, dass wegen der Übertragung der Immobilie auf die GbR die Steuerfreiheit eines Familienheims nicht anwendbar sei. Die Hälfte sei dem Kläger zuzurechnen und Schenkungsteuer zu erheben. Der Einspruch blieb erfolglos.

Das erstinstanzliche Finanzgericht gab der Klage statt und änderte die Schenkungsteuer auf 0 € mit der Begründung, dass auch der Erwerb von Gesamthandseigentum steuerfrei als Familienheim möglich sei. Der BFH sah die Revision des FA als unbegründet an und wies sie zurück.

Nach Auffassung des BFH ist bei einer GbR der einzelne Gesellschafter Steuerschuldner und nicht die Gesamthandgemeinschaft, obwohl die GbR teilrechts- und eintragungsfähig ist. Demnach ist ein bebautes Grundstück auch ein Familienheim, welches den inneren Kern der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft eines Paares betrifft. Dieses hat der Gesetzgeber ausdrücklich privilegiert und steuerfrei gestellt.

2. Workation: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen

Ermöglichen in Deutschland ansässige Unternehmen ihrer Belegschaft das kurzfristige mobile Arbeiten aus dem Ausland, auch Workation genannt, ist dies für viele Jobsuchende ein wichtiges Kriterium. Gleichzeitig bestehen häufig Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Unternehmen sollten klare Regelungen treffen und insbesondere arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte prüfen. Workation ist von dauerhafter Tätigkeit im Ausland abzugrenzen.

Wichtige Punkte:

  • Bis zu 4 Wochen gilt deutsches Arbeitsrecht
  • Ab längerer Dauer zusätzliche Nachweispflichten
  • Ab 6 Monaten gilt teilweise ausländisches Arbeitsrecht
  • Visumspflichten außerhalb der EU beachten
  • Steuerpflicht kann sich ab 183 Tagen ins Ausland verlagern
  • A1-Bescheinigung innerhalb der EU erforderlich

Auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte und Haftungsfragen sind zu berücksichtigen.

3. Beitrag zur freiwilligen privaten Pflegeversicherung als Sonderausgabe

Der Bundesfinanzhof entschied, dass nur Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung unbeschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung sind dagegen nur eingeschränkt abzugsfähig.

Der Gesetzgeber sieht lediglich eine Grundabsicherung als verpflichtend an. Zusätzliche Absicherungen werden steuerlich nicht vollständig berücksichtigt.

4. Bundesfinanzhof entscheidet zur Grundsteuer im „Bundesmodell“

Der BFH wird über die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuer-Bundesmodells entscheiden. Dabei geht es insbesondere um das pauschalierte Ertragswertverfahren.

Dieses Verfahren basiert auf Faktoren wie Grundstücksfläche, Wohnfläche, Bodenrichtwert und Baujahr. Kritisiert wird vor allem die starke Pauschalierung. Eine Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Grundstückseigentümer.

5. Terminsache: Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Unternehmen können eine Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldungen beantragen. Dafür ist eine Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel der Vorjahressteuer erforderlich.

Die Verlängerung ermöglicht eine spätere Abgabe der Meldungen. Quartalszahler sind davon ausgenommen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass Banken seit Oktober 2025 verpflichtet sind, Empfängername und IBAN abzugleichen, um Fehlüberweisungen zu vermeiden.

WiStO-Wichtige-Informationen-aus-dem-Steuerrecht-Januar-2026

weitere Beiträge

Wichtige Steuertermine im März 2026

2. März 2026|Aktuelles|

Die wichtigsten Steuer- und Abgabefristen im März 2026: 10.03. Umsatz-, Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer, 27.03. Sozialversicherungsbeiträge.

  • wisto-steuerberatung-news-aktuelles-aus-dem-Steuerrecht-Februar
Informationen für Februar 2026

2. Februar 2026|Wissenswertes|

In der aktuellen Themeninfo erfahren Sie alles Wichtige rund um das Steuerrecht im Februar: von der BFH-Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuer-Bundesmodells über verstärkte Maßnahmen zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung bis hin zu neuen Regelungen beim Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer. Auch die dauerhafte Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie sowie Änderungen bei der Sofortmeldung werden thematisiert.

Informationen für Januar 2026

5. Januar 2026|Wissenswertes|

In der aktuellen Themeninfo erfahren Sie alles Wichtige rund um das Steuerrecht im Januar: von der steuerfreien Einlage eines Familienheims in eine GbR über wichtige Hinweise zur Workation und deren rechtliche sowie steuerliche Rahmenbedingungen bis hin zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen zur privaten Pflegeversicherung. Auch aktuelle Entwicklungen zur Grundsteuer im Bundesmodell sowie Fristen und Hinweise zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung werden thematisiert.